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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LPC Computersysteme GmbH (“LPC”)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen der LPC und deren Kunden, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und die LPC diesen nicht widerspricht.

1.2  Die LPC ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zu ändern: Änderungen der Bedingungen werden dem Kunden jeweils schriftlich oder in Textform unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist widerspricht und der Kunde in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird.

2. Angebote/Vertragsabschluss/Produktänderungen

Die Angebote der LPC sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge kann der Kunde schriftlich, telefonisch, per Internet, per Telefax oder E-Mail erteilen. Nach Erhalt sendet die LPC dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande, spätestens jedoch mit der An-nahme der Ware oder Dienstleistung. Zumutbare Teilleistungen sind zulässig.

3. Lieferung, Gefahrübergang und Verzug

3.1  Sämtliche Termine, insbesondere Liefer- und Dienstleistungstermine sowie Fristen für die Erbringung von Leistungen durch die LPC sind nur verbindlich, wenn sie durch diese als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.2  Auch wenn für die Lieferung oder Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Lieferung oder Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Lieferung oder Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, gerät die LPC erst nach Ablauf einer vom Kunden er-folglos gesetzten, angemessenen Frist zur Leistungserbringung in Verzug.

3.3  Von der LPC nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelhafte oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Einfuhrbeschränkungen, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Weitere Ansprüche aufgrund der Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Kunden bleiben unberührt.

3.4  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgen alle Lieferungen ab Haus. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht unabhängig von der Regelung der Transportkosten mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragten Person auf den Kunden über, auch wenn die LPC die Versendung selbst durch-führt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1  Es gelten die in der Auftragsbestätigung von der LPC genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer, Versand-, Versicherungs- und Installationskosten. Sonstige Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert aufgeführt.

4.2  Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei kann die LPC für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter einsetzen. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene Adresse, Faxnummer bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

4.3  Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug sofort fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Die LPC ist berechtigt, die Lieferung von sofortiger Barzahlung oder Vorauskasse abhängig zu machen. Die LPC behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Der Eintritt des Verzuges richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.4  Die LPC behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Steuern, Einstandskosten, Eintreten von Naturgewalten entsprechend anzupassen, wenn die Leistung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss durch die LPC erbracht werden soll oder die Ware nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll.

5. Gewährleistung

5.1  Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung uneingeschränkt.

5.2  Ist der Kunde Kaufmann, gilt die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Einschränkungen:

5.2.1  Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Rechte des Kunden wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).

5.2.2  Sachmängel bei gebrauchten Sachen: Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Kunden wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).

5.2.3  Sachmängel bei Software: Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht vertraglich, durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen zugelassen sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Kunde gegenüber der LPC nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.

5.2.4  Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

6. Mitwirkung des Käufers bei Mängeln

Für eine etwaige Nachbesserung müssen der LPC die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen mitgeteilt und bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon ein kompetenter Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist der LPC ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz einzustellen. Nimmt der Kunde nach Monierung die Nacherfüllung durch die LPC in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (siehe Punkt 5), so hat der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern der Kunde durch die LPC vor Beginn der Untersuchung auf die Kostentragung hingewiesen wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

Die LPC behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe an die LPC ab. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die LPC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf die Rechte der LPC hinzuweisen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, stellt die Zahlungen ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die LPC ist in einem solchen Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderung aus Weiterveräußerungen zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist ver-pflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

8. Haftung

8.1  Die LPC haftet nur für Schäden des Kunden, wenn sie auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der LPC ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

8.2  Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

9. Erwerbssteuer

Ist der Sitz des Kunden außerhalb Deutschlands, so sind von ihm die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer zu beachten, ebenso ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer unaufgefordert mitzuteilen.

10. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung kann jederzeit unter: https://lpc.de/datenschutz/ abgerufen werden. Die LPC nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung des Vertrages oder um den Kunden über Waren oder Dienstleistungen der LPC zu informieren, die dessen bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung durch die LPC jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die LPC den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1  Verbraucher haben das Recht, ihre Vertragserklärung gemäß der unter https://lpc.de/widerrufsbelehrung/ abrufbaren Widerrufsbelehrung zu widerrufen. Sie können dafür das unter dem vorgenannten Link abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.

11.2  Das Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB zustande kommen. Deshalb gilt das Widerrufsrecht insbesondere nicht für solche Verträge, die in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen werden.

11.3  Das Widerrufsrecht gilt darüber hinaus nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

11.4  Das Widerrufsrecht gilt darüber hinaus nicht bei Verträgen zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2  Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Karlsruhe.

12.3  Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder ei-ner sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand: 28.04.2020

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